Wir beraten Kaufleute zu allen Aspekten des Handelsrecht, wie z.B.
- Rechte und Pflichten beim Handelskauf,
- Struktur des Vertriebsnetzes (Vertrieb über Handelsvertreter, Vertragshändler, Eigenhändler oder Niederlassungen bzw. Tochterfirmen),
sowie zu
- Fragen der Gewährleistung
und
- sonstigen Handelsgeschäften, wie z.B.
Kommission, Speditions-, Lager- und Franchisegeschäften.
Außerdem gestalten wir für unsere Mandanten die AGB neu, insbesondere indem wir sie an die ZPO- und Schuldrechtsreform anpassen.
Ü ber unser internationales Anwaltsnetzwerk International Jurists betreuen wir auch die internationalen Aktivitäten unserer Mandanten.
Beim Verkauf eines Unternehmens schlagen wir eine entsprechende Strategie und eine entsprechende Vertragsgestaltung vor.
Wir gestalten Handelsvertreterverträge für Unternehmer oder Handelsvertreter und vertreten sie, wenn es um die Durchsetzung einzelner Vertragsansprüche wie Karenzentschädigung oder Provisionszahlungen geht.
Unsere Anwälte:
Prof. Avv. Gian Alberto Ferretti