Erbrecht

Die Kanzlei bietet Beratung hinsichtlich der Gültigkeitsvoraussetzungen der testamentarischen Bestimmungen sowie in Bezug auf jeden weiteren Aspekt der Erbfolgebestimmungen. Wir leisten Beistand in Fällen der Auseinandersetzung bei der Erbfolge genauso wie bei Erbansprüchen oder Erbfolgeverpflichtungen. Wir verteidigen Sie vor Gericht bei jeder Rechtsstreitigkeit, die das Erbfolgerecht betrifft.