Deutsches Recht

Wir unterstützen unsere Mandanten bei Geschäfts- und Rechtsangelegenheiten mit deutschen Partnern, soweit deutsches Recht Anwendung findet.

Unser Know-how steht unseren Mandanten auch bei der Gestaltung von Verträgen (Liefer-, Kauf-, Lizenzverträge usw.) zur Verfügung. Wir führen für unsere Mandanten die notwendigen Vertragsverhandlungen, begleiten sie bei den entsprechenden Behördenterminen (Notar, Finanzamt, Zoll usw.) und vertreten sie bei Rechtsstreiten oder Schiedsgerichtsverfahren.

Wir beraten unsere Mandanten auch bei der Auswahl der für Ihre Bedürfnisse passenden Rechtsform, z.B. für Ihre Tochtergesellschaft in Deutschland, sowie in den arbeitsrechtlichen Fragen des Unternehmens.

Falls unsere Mandanten bereits einen Prozess in Deutschland führen, stehen wir außerdem zur Verfügung, um ihnen den bisherigen Prozessstand zu erläutern und das weitere Vorgehen zu empfehlen. Dabei nehmen wir gerne mit bisher beauftragten deutschen Anwaelten Kontakt auf. Wir übernehmen für unsere Mandanten das Handling in Deutschland so dass die Mandanten direkt mit uns in Italien die jeweiligen Maßnahmen besprechen können.

Wir führen für unsere Mandanten von Italien aus auch Familien-, Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten in Deutschland.

Darüber hinaus können wir unseren Mandanten für den Firmensitz eine Adresse in Deutschland und/oder in Italien zur Verfügung stellen, die bei zahlreichen Problemstellungen dort gesetzlich vorgeschrieben ist (Gericht, Finanzbehörden, etc.).

 

Unsere Anwälte:
Prof. Avv. Gian Alberto Ferretti